Ein Angehöriger verstirbt, und inmitten der Formalitäten gerät ein einfacher Reflex oft in Vergessenheit. Folge: Wochen oder sogar Monate vergehen, bevor eine Leistung ausgezahlt wird, die Ihnen rechtmäßig zusteht. Diese häufig übersehene Formalität betrifft die Lebensversicherung des Verstorbenen.
Die oft vergessene Formalität: Überprüfung beim Versicherungsunternehmen auf bestehende Verträge
Wenn ein verstorbener Versicherungsnehmer seine Angehörigen nicht über das Bestehen eines Versicherungsvertrags informiert hat oder die Familie einfach nicht weiß, wo sie suchen soll, ist es wichtig, sofort die zuständige Lebensversicherungsgesellschaft zu kontaktieren. Im Gegensatz zu Frankreich gibt es in Deutschland kein zentrales Register wie AGIRA, aber der direkte Kontakt mit potenziellen Versicherern ist entscheidend.
In der Praxis sollten Erben oder vermutete Bezugsberechtigte bei den bekannten Versicherern des Verstorbenen anfragen oder – falls unbekannt – bei einem Makler oder über die eigene Bank nachfragen, ob dort Informationen zu Lebensversicherungsverträgen vorhanden sind. Der Versicherer verlangt dann in der Regel eine beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde, einen Nachweis der Erbschaft oder ein Attest der Notorietät sowie einen Personalausweis des Antragstellers. Diese Überprüfung ist kostenlos und wird oft übersehen, obwohl sie unverzüglich nach dem Todesfall erfolgen sollte.
Warum diese Formalität so wichtig ist und welche Verzögerungen bei Unterlassung entstehen
Ohne diese Überprüfung kann ein Bezugsberechtigter einfach nicht wissen, dass ihm eine Todesfallleistung zusteht. Kein Versicherer wird von sich aus Kontakt aufnehmen, wenn er die aktuelle Adresse nicht hat oder die Bezugsklausel unklar ist. Die Auszahlung erfolgt dann gar nicht, weil niemand danach fragt.
Wenn die Formalität verspätet eingeleitet wird, summieren sich die Verzögerungen erheblich. Nach § 14 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) muss der Versicherer die Leistung nach Abschluss der erforderlichen Ermittlungen erbringen; bei längerer Dauer sind Abschlagszahlungen möglich. Hinzu kommen die Zeiten für die Zusammenstellung des Dossiers, die Beschaffung der Sterbeurkunde und möglicherweise eines Erbscheins oder einer Erbenbestätigung. Ein anfänglicher Verzug von wenigen Wochen kann sich so zu einer deutlich längeren Blockade der Gelder auswachsen.
So funktioniert die Geltendmachung der Lebensversicherungsleistung in Deutschland konkret
Das Verfahren ist für jeden zugänglich, der sich als Erbe oder Bezugsberechtigter eines Versicherungsvertrags sieht. Es reicht aus, das Versicherungsunternehmen schriftlich zu kontaktieren oder das entsprechende Formular auszufüllen und die geforderten Unterlagen beizufügen.
Die erforderlichen Dokumente
Das Dossier muss eine beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde des Versicherungsnehmers, einen Personalausweis des Antragstellers und, falls erforderlich, einen Erbschein oder eine beglaubigte Auskunft aus dem Zentralen Testamentsregister enthalten. Je präziser die Informationen zum Verstorbenen sind (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, zuletzt bekannte Adressen), desto schneller kann der Versicherer den Vertrag identifizieren und bearbeiten.
Die Bearbeitungsfristen
Nach Eingang eines vollständigen Dossiers muss der Versicherer die erforderlichen Ermittlungen durchführen. In der Praxis sollte man mit einem Zeitraum von etwa vier bis acht Wochen rechnen, um eine erste Rückmeldung zu erhalten – dieser Zeitraum verlängert sich erheblich, wenn das anfängliche Antragsschreiben unvollständig oder schlecht dokumentiert ist. Nach § 14 VVG hat der Versicherer die Leistung unverzüglich zu erbringen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
| Schritt | Ungefähre Dauer |
|---|---|
| Versand des Dossiers an den Versicherer | Unmittelbar nach Zusammenstellung |
| Prüfung und Ermittlungen durch den Versicherer | Bis zu 4–8 Wochen |
| Auszahlung der Todesfallleistung | Nach Abschluss der Ermittlungen |
| Gutschrift auf dem Konto | Abhängig von Bank und Versicherer |
Der kostspieligere Fehler: Mehrere Jahre lang abzuwarten, bevor man einen Anspruch geltend macht. Versicherer können nach längerer Zeit Ansprüche verjähren lassen oder die Gelder an staatliche Stellen abführen, was die Rückforderung erheblich erschwert.
Was geschieht, wenn ein Vertrag nie geltend gemacht wird? Verfall und staatliche Verwaltung
Nach deutschem Recht (insbesondere § 30 VVG) muss der Versicherer vom Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Erfolgt dies nicht, kann es zu Problemen bei der Auszahlung kommen. Einige Versicherer führen Überprüfungen durch, ob ihre Versicherungsnehmer noch leben; sobald ein Todesfall bekannt wird, sind sie verpflichtet, die Bezugsberechtigten zu suchen.
Bleibt eine Geltendmachung über längere Zeit aus, können die Gelder in gesetzliche Verwahrstellen gelangen oder nach den Erbfolgeregeln an den Staat fallen. Nach deutschem Recht verjährt der Anspruch auf die Versicherungsleistung nach drei Jahren (§ 195 BGB), was für Hinterbliebene erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann.
Deshalb ist es ratsam, proaktiv vorzugehen: Bei Unklarheiten über Versicherungsverträge eines Verstorbenen sollten Angehörige früh ihre Bank, einen Versicherungsmakler oder einen Anwalt konsultieren. Dies erspart erhebliche Zeit und vermeidet, dass berechtigte Ansprüche verfallen oder durch lange Wartezeiten aufgebraucht werden.
Weitere dringende Formalitäten in den ersten 48 Stunden bis 10 Tagen
Die Überprüfung auf Lebensversicherungsverträge ersetzt selbstverständlich nicht die unmittelbaren Formalitäten nach einem Todesfall. Innerhalb von 48 Stunden muss der Tod durch einen Arzt festgestellt und das Standesamt benachrichtigt werden, um die Sterbeurkunde zu erhalten – ein unverzichtbares Dokument für alle weiteren Schritte, insbesondere für finanzielle Angelegenheiten.
In den folgenden Tagen müssen die Bank des Verstorbenen über den Todesfall informiert werden, um Einzelkonten zu sperren, während die Nachlassregelung in Gang kommt – häufig mit Hilfe eines Notars, der eine Erbenbestätigung oder einen Erbschein ausstellt. Diese Urkunden sind gerade deshalb erforderlich, um Gelder aus einer Lebensversicherung freizugeben, sobald ein Versicherungsvertrag identifiziert wurde. Wichtig ist auch, den Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und andere Versicherer (Kfz, Hausrat) zu benachrichtigen, um verwaltungstechnische Komplikationen zu vermeiden.
Dennoch ist die Überprüfung auf bestehende Lebensversicherungsverträge diejenige Aufgabe, die – weil sie nicht von dritter Seite erzwungen wird – vollständig auf die Initiative der Angehörigen angewiesen ist, und genau deshalb wird sie so häufig übersehen.





