Ihre Mutter oder Ihr Vater wird älter und bleibt zuhause – und Sie fragen sich, wie Sie die Kosten für häusliche Unterstützung bewältigen können. Gute Nachricht: Es gibt mehrere Leistungen und Förderprogramme, die Familien systematisch nicht kennen, einfach weil die Information dazu fehlt. Studien zeigen, dass 30 bis 40 Prozent der berechtigten älteren Menschen eine verfügbare Hilfe gar nicht erst beantragen, weil sie gar nicht wissen, dass es sie gibt.
Dieser fehlende Zugang kostet Familien teuer: Hunderte Euro monatlich bleiben ungnutzt, obwohl sie eine Haushaltshilfe, eine Wohnungsanpassung oder einen Hausnotrufdienst finanzieren könnten. Hier sind fünf konkrete Hilfen, die oft hinter dem bekannten Entlastungsbetrag übersehen werden und unbedingt überprüft werden sollten.
Warum so viele Hilfen Familien unbekannt bleiben
Die administrative Komplexität ist ein großer Teil des Problems. Zwischen Pflegekasse, Krankenkasse, Seniorenbüros und lokalen Trägern verwaltet jede Institution ihre eigenen Leistungen mit eigenen Zugangsvoraussetzungen und Ressourcengrenzen. Das Ergebnis: Ein Elternteil kann für drei verschiedene Hilfen berechtigt sein, ohne dass ein Fachmann die Familie spontan darauf hinweist.
Hilfen werden fast nie automatisch gewährt. Sie müssen einen Antrag stellen, manchmal bei mehreren Stellen gleichzeitig – das entmutigt viele Familien, die ohnehin schon mit der alltäglichen Organisation überlastet sind. Wissen Sie schon, dass es auch unbezahlten Urlaub zur Unterstützung eines älteren Angehörigen gibt?
Hilfe Nr. 1: Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (131 € monatlich seit 2025)
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI wird von der Pflegekasse bezahlt und gilt für alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause gepflegt werden – unabhängig vom Pflegegrad (1 bis 5). Seit Januar 2025 beträgt dieser Betrag 131 Euro pro Monat und kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hinzu.
Diese Mittel können nicht automatisch abgerufen werden, sondern müssen als Kostenerstattung eingereicht werden: Erst wird die Leistung bei einem anerkannten Dienst in Anspruch genommen, dann wird die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht. Ungenutzte Beträge können angespart und bis 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Nicht eingereichte Beträge verfallen.
Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Betreuungsdienste (stundenweise Betreuung, Beschäftigung), hauswirtschaftliche Hilfen (Putzen, Einkaufen, Wäsche, Mahlzeiten), Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden. Bei Pflegegrad 1 ist dies oft die einzige regelmäßige monatliche Leistung der Pflegeversicherung.
Hilfe Nr. 2: Angebote zur Unterstützung im Alltag (gesetzlich anerkannt)
Neben dem Entlastungsbetrag gibt es speziell anerkannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag » – das sind von den Bundesländern zertifizierte Dienste, die Betreuung, Begleitung zu Terminen, Einkaufsbegleitung oder Beschäftigungsangebote anbieten. Diese sind oft günstiger als klassische Pflegedienste und helfen, soziale Isolation zu vermeiden.
Viele Seniorenbüros und Pflegestützpunkte vor Ort können aktuelle Listen dieser anerkannten Angebote bereitstellen. Diese Dienste sind häufig freiwilligengestützt und kosteneffizient – ein Anruf beim lokalen Seniorenbüro lohnt sich.
Hilfe Nr. 3: Wohnberatung und Wohnungsanpassung (kostenlos bis zu Zuschüssen)
Eine barrierefreie Badewanne, eine Dusche ohne Einstiegskante oder Haltegriffe im Flur – solche Anpassungen kosten oft mehrere tausend Euro, und viele Familien geben auf, bevor sie nach Finanzierung fragen. Viele Bundesländer bieten kostenlose Wohnberatung an, und Pflegekassen können unter bestimmten Bedingungen bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Maßnahme zuschießen.
Das Seniorenbüro oder der Pflegestützpunkt in Ihrer Kommune vermittelt einen Wohnberater, der die notwendigen Anpassungen kostenlos prüft und bei der Antragstellung hilft. Der Zuschuss der Pflegekasse ist unabhängig vom Pflegegrad möglich.
| Hilfe | Träger | Zielgruppe |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | Pflegekasse | Pflegegrad 1–5, häusliche Pflege |
| Angebote zur Unterstützung im Alltag | Anerkannte Dienste | Alle Pflegegrade |
| Wohnungsanpassung | Pflegekasse / Bundesländer | Eingeschränkte Mobilität |
| Kostenfreie Pflegeberatung | Pflegekasse / Seniorenbüro | Alle Pflegebedürftigen |
| Schulungen für Angehörige | Pflegekasse | Informelle Pflegepersonen |
Hilfe Nr. 4: Kommunale Seniorenbüros und Pflegestützpunkte
Jede größere Kommune hat ein Seniorenbüro oder einen Pflegestützpunkt – oft unbekannt, aber unentbehrlich. Diese Anlaufstellen erklären kostenfrei, welche Leistungen der Elternteil in Anspruch nehmen kann, helfen bei der Antragstellung und kennen lokale Unterstützungsangebote. Ein einfacher Anruf kann manchmal Hunderte Euro an verpasster Unterstützung ersparen.
Pflegestützpunkte werden durch die Pflegeversicherung mitfinanziert und sind rechtlich verpflichtet, umfassend zu informieren. Sie können auch bei schwierigen Situationen vermitteln und auf spezialisierte Hilfen hinweisen – ein Service, den viel zu wenige Familien nutzen.
Hilfe Nr. 5: Kostenfreie Pflegeberatung und Schulungen für Angehörige
Angehörige, die einen älteren Menschen pflegen, haben gesetzlich Anspruch auf kostenfreie Beratung und Schulungen durch die Pflegekasse. Diese Kurse vermitteln praktische Pflege-Techniken, helfen gegen Rückenschmerzen und Überlastung und zeigen, wie man Konflikte in der Familie entschärft, wenn ein Elternteil „schwierig » wird.
Viele Pflegekassen bieten diese Schulungen direkt an oder vermitteln zu anerkannten Anbietern. Eine schriftliche Anfrage an die Pflegekasse reicht aus – die meisten Familien wissen nicht einmal, dass dies kostenlos ist und dass die Pflegekasse diese Information proaktiv geben müsste.
Wichtiger Hinweis: Eine Person in wirtschaftlicher Not kann auch Grundsicherung im Alter beantragen (§ 41 SGB XII), zusätzlich zu allen oben genannten Leistungen. Dies ist völlig unabhängig vom Pflegegrad und kann erhebliche monatliche Einnahmen sichern. Der erste Ansprechpartner ist das Sozialamt oder das Seniorenbüro vor Ort – fragen Sie dort nach, bevor Sie eine kostenpflichtige Lösung selbst bezahlen.
Wie man Anspruchsberechtigung prüft und Anträge stellt
Jede Hilfe hat eine andere Anlaufstelle, aber der erste Kontakt ist fast immer kostenlos. Die Pflegekasse ist der Startpunkt für Entlastungsbetrag, Schulungen und Wohnungsanpassung. Das Seniorenbüro oder der Pflegestützpunkt in Ihrer Gemeinde kennt lokale Angebote und kann eine Erstberatung geben.
Der Punkt, den viele übersehen: Beratung selbst ist völlig kostenlos und unverbindlich. Es lohnt sich, bei mehreren Stellen nachzufragen – so erkennt man schnell, wo der Elternteil anspruchsberechtigt ist und wo nicht. Die Pflegekasse ist übrigens verpflichtet, umfassend und verständlich zu erklären. Wenn Sie dort nicht weiterhelfen, können Sie auch den Sozialverband oder die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes einschalten – diese beraten ebenfalls kostenlos zu Pflegeleistungen.





