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Grundsteuer, Wasser, Strom: Wer zahlt die Nebenkosten während der Erbschaftsabwicklung?

Alain
Alain
septembre 23, 2026 5 min
Factures empilees sur table pres de cles de maison

Ein Angehöriger verstirbt, das Familienhaus bleibt leer, und die Rechnungen kommen weiterhin herein (siehe dazu auch die 6 factures qui peuvent continuer à tomber après un décès). Grundsteuer, Wasser, Strom: Oft ist unklar, wer während der laufenden Erbschaftsabwicklung für diese Kosten aufkommen muss. Diese Wartephase, die sich manchmal über mehrere Monate oder Jahre hinziehen kann, verunsichert Erben häufig.

Die Antwort ist rechtlich eindeutig: Mit dem Erbfall gehen gemäß § 1922 BGB sämtliche vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten des Erblassers auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben tragen die Hausnebenkosten wie Grundsteuer, Wasser, Strom, Gebäudeversicherung und Hausgeld ab dem Todestag – unabhängig davon, ob das Erbe bereits angenommen ist oder die Grundbuchumschreibung erfolgt ist. Diese Verbindlichkeiten sind Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1967 BGB.

Grundsteuer: Wer ist nach dem Erbfall steuerschuldner?

Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer auf Grundbesitz und wird durch Grundsteuerbescheid der Gemeinde festgesetzt. Mit dem Erbfall tritt die Erbengemeinschaft in die Stellung des bisherigen Steuerschuldners ein. Die Grundsteuer muss von den Erben gezahlt werden, auch wenn im Grundbuch noch der Erblasser eingetragen ist.

In der Praxis adressiert die Gemeinde den Bescheid zunächst oft noch an den Erblasser oder an „Erben nach … », bis eine Umschreibung im Grundbuch beantragt wird. Wichtig zu wissen: Es gibt in Deutschland keine Regelung, nach der die Gemeinde oder das Finanzamt die Grundsteuer zwischen Tod und Grundbuchumschreibung übernimmt. Die Pflicht geht kraft Gesetz direkt auf die Erben über.

Praktische Schritte bei der Grundsteuer

Nach dem Todesfall sollte umgehend das zuständige Finanzamt und die Gemeinde benachrichtigt werden, damit die Grundsteuerbescheide künftig korrekt adressiert werden. Die Erbengemeinschaft muss die Zahlungsverpflichtung intern nach Erbquoten abrechnen – jeder Erbe trägt seinen Anteil entsprechend seiner Erbquote.

Wichtiger Hinweis
Informieren Sie schnellstens das zuständige Finanzamt und die Gemeinde vom Todesfall. Ein einfacher Anruf oder Brief stellt sicher, dass die Rechnungen nicht weiterhin auf den Namen des Verstorbenen laufen, was die spätere Erbschaftsabwicklung erheblich kompliziert.

Wasser, Abwasser, Müll und sonstige Gebühren

Öffentliche Gebühren wie Wasser, Abwasser und Müllabfuhr folgen der gleichen Regelung: Sie werden vom Erben oder der Erbengemeinschaft geschuldet, ab dem Zeitpunkt des Erbfalls. Auch hier müssen die Erben die Gebührenbescheide dem zuständigen Sachbearbeiter mitteilen und sicherstellen, dass künftige Rechnungen korrekt adressiert werden.

Viele Gemeinden stellen die Zahlungen ein, sobald der Todesfall registriert ist, oder fordern automatisch die Erbengemeinschaft auf zu zahlen. Es empfiehlt sich, die Versorgungsunternehmen und Gebührenträger proaktiv zu kontaktieren und den Todesfall mitzuteilen.

Strom, Gas und Versorgungsverträge

Strom-, Gas- und Wasserversorgungsverträge sind Verträge, die mit dem Erbfall auf die Erben übergehen. Jeder Erbe kann prinzipiell verpflichtet sein, seinen Anteil an den laufenden Kosten zu tragen. In der Praxis ist es häufig sinnvoll, nicht notwendige Verträge wie Gasversorgung zu kündigen, während man eine minimale Stromversorgung aufrechterhält – etwa um Rohre vor Frost zu bewahren oder notwendige Besichtigungen zu ermöglichen.

Oft übernimmt ein Erbe – beispielsweise derjenige, der vor Ort wohnt – die Verwaltung und zahlt Rechnungen vor. Diese Vorauszahlungen sollten dokumentiert werden und können später beim Erbschaftsausgleich berücksichtigt werden.

Gebäudeversicherung und Hausgeld

Die Gebäudeversicherung des geerbten Hauses oder der Wohnung geht ebenfalls auf die Erben über. Die Erbengemeinschaft ist Versicherungsnehmer und trägt die Prämien. Ähnlich verhält es sich mit dem Hausgeld bei Eigentumswohnungen – auch dies ist eine Nachlassverbindlichkeit, die die Erben zu tragen haben.

Der Sonderfall: Ein Erbe wohnt im Haus

Wenn ein Erbe das geerbte Haus oder die Wohnung weiterhin bewohnt – etwa weil er dort bereits mit dem Verstorbenen gelebt hat – ergibt sich eine besondere Situation. Dieser Erbe nutzt das Objekt allein und zieht daraus einen persönlichen Vorteil, während die anderen Erben davon ausgeschlossen sind. In solchen Fällen können die anderen Erben von dem bewohnenden Erben ein sogenanntes Nutzungsentgelt verlangen, berechnet nach dem Mietwert des Objekts.

Der bewohnende Erbe trägt zwar in aller Regel die täglich anfallenden Versorgungskosten (Strom, Wasser), schuldet den anderen Erben aber eine Ausgleichszahlung für die Nutzung. Eine einvernehmliche Regelung zwischen den Erben ist hier besser als ein späterer Streit vor Gericht.

Praktische Verwaltung der Kosten während der Erbschaftsabwicklung

Um Spannungen zwischen Erben zu vermeiden, empfiehlt sich oft die Eröffnung eines separaten Kontos für die Erbschaft. Alle Erben zahlen anteilig nach ihrer Erbquote ein, aus diesem Konto werden die laufenden Rechnungen bezahlt. Dies vermeidet, dass einzelne Erben in Vorleistung gehen müssen.

Der mit der Erbschaftsabwicklung beauftragte Notar kann bei Vorhandensein von Vermögenswerten des Verstorbenen auch helfen, laufende Kosten aus dem Nachlass zu bezahlen, solange dieser noch nicht vollständig verteilt ist.

Folgende Schritte sollten zeitnah nach einem Todesfall erfolgen, um Überraschungen zu vermeiden:

  • Das zuständige Finanzamt und die Gemeinde über den Erbfall in Kenntnis setzen
  • Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Gas) informieren und Verträge ggf. anpassen
  • Alle bezahlten Rechnungen dokumentieren und aufbewahren für den späteren Erbschaftsausgleich
  • Mit dem Notar klären, ob und wie Nachlassmittel für laufende Kosten verwendet werden können
  • Im Kreis der Erben eine klare Absprache treffen, wer welche Kosten vorerst trägt

Je länger die Erbschaftsabwicklung dauert, desto mehr Kosten fallen an und desto größer wird das Konfliktpotential zwischen den Erben – besonders wenn Unstimmigkeiten darüber entstehen, ob die Immobilie verkauft werden soll oder nicht. Eine zügige Klärung dieser Fragen mit transparenter Dokumentation und fairer Kostenverteilung verhindert später erhebliche Auseinandersetzungen.

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Geschrieben von

Alain

Blogueur spécialisé en immobilier et business
Alain partage son expertise en immobilier et entrepreneuriat à travers des articles pratiques et des conseils pour développer son activité. Il accompagne ses lecteurs dans leurs projets d'investissement et de création d'entreprise avec une approche basée sur l'expérience.
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